Tüv Nord

Bagatellschäden

Wurde Ihr Fahrzeug nur unwesentlich beschädigt, ist für die weitere Schadensregulierung ein Gutachten in der Regel nicht erforderlich. Beim Vorliegen eines Bagatellschadens erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, welchen Sie zur Schadensregulierung bei der zuständigen Versicherung einreichen.

Für den Geschädigten ist es in aller Regel nicht möglich, die tatsächliche Schadenshöhe einzuschätzen. Auch kann das äußere Erscheinungsbild über den tatsächlichen Schadensumfang, gerade bei Kleinschäden, täuschen. Bei einer sachkundigen Untersuchung werden häufig weitere verdeckte Schäden erkannt.

Scheuen Sie sich daher nicht, auch bei Kleinschäden unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Sachverständigen überprüfen Ihr Fahrzeug und beraten mit Ihnen, ob ein Gutachten erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht.

Rufen Sie uns gleich an!